Wenn Sie außerhalb dieser Zeiten medizinische Hilfe oder Beratung benötigen, rufen Sie bitte 111 an.
Im Falle einer lebensbedrohlichen Situation wählen Sie 999
Allgemeine Informationen über Gesundheitsdienste können auch über die NHS CHOICES Website www.nhs.uk abgerufen werden.
111 ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr erreichbar. Anrufe von Handys und Festnetztelefonen sind kostenlos und der Dienst soll auf die Bedürfnisse der Menschen im Gesundheits- und Sozialbereich reagieren, wenn:
Sie beantworten Fragen zu Ihren Symptomen auf der Website oder indem Sie mit einem geschulten Berater am Telefon sprechen.
Bei Bedarf können Sie um einen Übersetzer bitten.
Je nach Situation werden Sie:
Die Notdienste sind sehr beschäftigt. Sie sollten nur in sehr ernsten oder lebensbedrohlichen Situationen eingesetzt werden.
Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen über lokale Notaufnahmen.
Wenn es um Ihre Gesundheit oder die Gesundheit eines Familienmitglieds geht, ist es oft sehr offensichtlich, dass die betreffende Person ernsthaft krank ist und dringend behandelt werden muss. Sie sollten medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, indem Sie den Verletzten entweder in die Notaufnahme bringen oder die Nummer 999 anrufen, um einen Krankenwagen zu rufen.
Wenn es sich bei dem Notfall um eine kritische oder lebensbedrohliche Situation wie in den folgenden Beispielen handelt, sollten Sie in jedem dieser Fälle dringend einen Arzt aufsuchen und die Nummer 999 wählen:
Bleiben Sie ruhig, tun Sie alles, was Sie können, um der Person zu helfen, aber bringen Sie sich nicht in Gefahr und geben Sie der Person nichts zu essen, zu trinken oder zu rauchen.
Menschen mit Anzeichen eines Herzinfarkts, wie z. B. drückende, zentrale Schmerzen in der Brust, die oft mit Atemnot, Schweißausbrüchen und Erbrechen einhergehen, benötigen dringend ärztliche Hilfe und sollten sofort einen Krankenwagen unter der Nummer 999 rufen.
Bei starkem Blutverlust, Verdacht auf Knochenbrüche, tiefen Wunden (z. B. Stichwunden) und Fremdkörpern in Augen oder Ohren, die nicht lebensbedrohlich sind (und bei denen der Patient reisefähig ist), sollten sie in die nächstgelegene Notaufnahme gebracht werden.